BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN | Ihre Anwälte für Insolvenzrecht in Lingen
Wir sind seit Jahren im Bereich des Insolvenzrechts, der Sanierung und dem angrenzenden Wirtschaftsrecht tätig. Herr Rechtsanwalt Dälken berät Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger in allen Phasen der Krise: Von der Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung, der Insolvenzvorbereitung bis hin zur Vertretung im Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren.
Herr Rechtsanwalt Florian Dälken ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht im Jahr 2011 in Bremen erfolgreich absolviert.
Als Absolvent der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück verfügt er über fundierte betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kenntnisse.
Er wird zum Sachverständigen, Treuhänder und Insolvenzverwalter bestellt.
| Wir unterstützen Sie vor allem bei folgenden insolvenzrechtlichen Fragen: |
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- Beratung von Selbständigen, Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Unternehmenskrise
- Sanierungsberatung und Erstellung von Sanierungskonzepten
- Führung von Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
- Vorbereitung von Insolvenzverfahren für Einzelunternehmungen und Gesellschaften (GmbH, OHG, KG, GbR)
- Vertretung von Selbständigen und Geschäftsführern im Insolvenzeröffnungs- und Insolvenzverfahren
- Abwehr von Fremdanträgen
- außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne nach § 305 InsO
- Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahren
- Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren
- Fragen der Massezugehörigkeit und Pfändbarkeit von Einkommen und Vermögenswerten
- Rechtsprobleme im Restschuldbefreiungsverfahren, insb. bei Versagungsverfahren und bei der Festlegung der Höhe abzuführender Beträge (z.B. nach § 295 Abs. 2 InsO)
- Gerichtliche Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter, insbesondere in Fällen der Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
- Abwehr von Insolvenzanfechtungen
- Beratung von Gläubigern und Schuldnern von Unternehmen in der Krise
- Feststellungsverfahren nach § 184 InsO über Deliktseigenschaft einer Forderung
- Strafverteidigung bei Insolvenzdelikten (insb. Insolvenzverschleppung, § 266 a StGB, Betrugsdelikte, Untreue, Bankrottdelikte, Verletzung der Buchführungspflicht, Steuerhinterziehung)
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