Im Frühjahr wurde bekannt, dass mehrere Unternehmen der Care-Energy-Unternehmensgruppe Insolvenzanträge gestellt haben. Die Verfahren haben erhebliche Relevanz für tausende Kunden und Geschäftspartner der einzelnen Care-Energy-Gesellschaften, insbesondere zu den Themen Forderungsgeltendmachung, Abwehr von Nachzahlungsansprüchen und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.

Aktueller Stand (06.08.2017) der wesentlichen Verfahren ist folgender:

Aktenzeichen Gericht Unternehmensname Information
504 IN 6/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy Handels- und Entwicklungs GmbH & Co. KG (Amtsgericht Hamburg, HRA 110925)  

Das Insolvenzverfahren wurde am 01.05.2015 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Malte Köster als Insolvenzverwalter bestellt, Anmeldefrist für Forderungen zur Insolvenztabelle war der 13.06.2017. Forderungen können problemlos allerdings auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wobei hierfür geringe Kosten von 15,00 € entstehen.

 

504 IN 4/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 111893)  

Das Insolvenzverfahren wurde am 01.05.2015 eröffnet und Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen konnten angemeldet werden bis zum 04.07.2017. Auch danach sind Forderungsanmeldungen aber noch problemlos möglich gegen die Zahlung von Kosten in Höhe von 15,00 €.

 

504 IN 5/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy Verlag GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 131399)  

Das Verfahren wurde am 01.05.2017 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Malte Köster wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen konnten angemeldet werden bis zum 13.06.2017. Auch danach sind Forderungsanmeldungen problemlos möglich, wobei Kosten in Höhe von 15,00 € anfallen.

 

504 IN 2/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy AG (Amtsgericht Hamburg, HRB 144696)  

Das Insolvenzverfahren wurde noch nicht eröffnet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 23.02.2017 wurde Herr Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen, der bisher schon vorläufiger Insolvenzverwalter war, zum sog. starken vorläufigen Verwalter ernannt.

 

504 IN 9/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy Handel und Entwicklung Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 135574)  

Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 11.07.2017 wurde die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen.

 

504 IN 3/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy Management GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 32147)  

Das Insolvenzverfahren wurde am 11.07.2017 eröffnet und zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm bestellt. Anmeldungen der Insolvenzforderungen sind noch bis zum 25.09.2017 möglich. Der Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung findet am 11.10.2017 um 10:00 Uhr in dem Maritim Hotel- und Kongresszentrum in Bremen statt.

 

504 IN 11/17, Amtsgericht Bremen b(Amtsgericht Hamburg, HRB 135573)  

Mit Beschluss vom 11.07.2017 wurde die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen.

 

504 IN 7/17, Amtsgericht Bremen Care-Energy Netzbetriebs- und Infrastruktur GmbH & Co. KG (Amtsgericht Hamburg, HRA 110926)

 

Das Verfahren wurde eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum Insolvenzverwalter bestellt. Anmeldefrist war der 04.07.2017. Forderungen können problemlos gegen Kosten in Höhe von 15,00 € zur Insolvenztabelle nachgemeldet werden.

 

 

 

Zu dem Insolvenzverfahren der Care-Energy Management GmbH nachfolgend konkretere Informationen

 

Das Amtsgericht Bremen hat über das Vermögen der Care-Energy Management GmbH am 11.07.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und den Bremer Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm zum Insolvenzverwalter bestellt (Az. 504 IN 3/17).

1. Forderungen müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden

Gläubiger der Gesellschaft können Insolvenzforderungen bis zum 25.09.2017 anmelden. Ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung findet am 11.10.2017 um 10:00 Uhr im Maritim Hotel & Congress Centrum Bremen statt.

 Auf der Internetseite, die der Insolvenzverwalter für das Insolvenzverfahren eingerichtet hat, informiert er darüber, dass alle ehemaligen Kunden der Care-Energy Management GmbH, denen noch ein Guthaben zusteht, angeschrieben werden und dass ein Anmeldebogen für die Forderung beiliegt.

Nach den Beobachtungen unserer Kanzlei, die zahlreiche ehemalige Kunden und Geschäftspartner der verschiedenen Care-Energy Gesellschaften berät, sind viele Kunden aktuell (07.08.2017) bisher nicht vom Insolvenzverwalter angeschrieben worden. Diese Kunden müssen nicht abwarten, sondern können ihre Forderungen auch formlos – im Idealfall unter Beifügung der entsprechenden Abrechnung/ Schlussrechnung – zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei kann ein Standardformular „Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle“ benutzt werden, das unsere Kanzlei im Formularcenter auf der Internetseite bereithält.

2. Zahlungsaufforderungen der Insolvenzverwaltung kritisch prüfen

Rechtlich komplizierter ist die Situation rund um Nachzahlungsansprüche, die der Insolvenzverwalter der Care-Energy Management GmbH gegenüber Kunden geltend macht: Der „Marktwächter Energie für Niedersachsen“ – ein Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen – hat in einer Pressemeldung vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass Zahlungsaufforderungen des Care-Energy Management GmbH-Insolvenzverwalters Wilhelm rechtlich genau überprüft werden sollten.

Dieser Befund deckt sich mit Beobachtungen unserer Kanzlei. Denn: Hat der Kunde seinen ursprünglichen Energieliefervertrag nicht mit der Care-Energy Management GmbH abgeschlossen, sondern – wie häufig – mit der mk power – Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG (heute: Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG), dann hat er rechtlich mit der Care-Energy Management GmbH nichts zu tun. Und selbst wenn diese Gesellschaft – oder die Care-Energy AG – die Kunden in der Vergangenheit mit Energie beliefert haben sollte, so ändert dies an den vertraglichen Vereinbarungen erst einmal gar nichts: Nachzahlungen muss der Kunde grundsätzlich nur an seinen Vertragspartner leisten, nicht aber an andere Unternehmen, die im Auftrag seines Vertragspartners oder anstelle seines Vertragspartners Energielieferungen vorgenommen haben.

Rechtlich kann ohne eine Zustimmung des Kunden ein Vertragspartner nicht einfach ausgewechselt werden. Nach Beobachtungen unserer Kanzlei wurde diese Zustimmung des Kunden in der Vergangenheit offenbar nicht immer eingeholt. Viele Kunden dürften damit ihren alten Vertragspartner behalten haben und sind deshalb nicht verpflichtet, Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters zu befolgen.

Fazit: Zahlungsaufforderungen der Care-Energy Management GmbH durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen sollte mit Vorsicht entgegengetreten werden. Bevor Zahlungen erfolgen muss im Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt vertragliche Vereinbarungen mit der Care-Energy Management GmbH bestanden; allein die Energiebelieferung durch die Care-Energy Management GmbH oder die Care-Energy AG reicht zur Begründung einer Zahlungsforderung grundsätzlich nicht aus.

Nach Informationen des Insolvenzverwalters wurden zwischenzeitlich von der Care-Energy Management GmbH Forderungen aus Abrechnungen für die Versorgung mit Strom bei den Kunden geltend gemacht. Forderungen für die Versorgung mit Gas werden zwischenzeitlich nach dortigen Informationen bereits von der EWD Inkasso aus Köln im Auftrag des Insolvenzverwalters angemahnt.

Wir beraten ehemalige Kunden und Geschäftspartner der verschiedenen Care-Energy Gesellschaften und übernehmen dabei im Einzelfall auch Aufgaben der Forderungsgeltendmachung sowie der Abwehr von Zahlungsansprüchen und Insolvenzanfechtungsansprüchen. Rufen Sie gerne an!

 

Sie haben weitere Fragen zu den Insolvenzverfahren der Care-Energy-Gesellschaften, wollen Forderungen geltend machen oder müssen Insolvenzanfechtungsansprüche oder andere Zahlungsansprüche der Insolvenzverwalter abwehren? Ihr Ansprechpartner:

> Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Fachanwalt für Insolvenzrecht