Eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen kann sowohl beim Beschuldigten, als auch bei unbeteiligten Dritten erfolgen. In den meisten Fällen erfolgt die Durchsuchung für die Betroffenen überraschend. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen eine erste Hilfestellung an die Hand, was bei einer Durchsuchung der Steuerfahndung oder des Zolls zu beachten ist und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

1. Schweigen Sie
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Machen Sie keine Aussagen und vermeiden Sie auch spontane Äußerungen. Die Beamten werden versuchen, Ihnen verlockende Angebote zu machen, nachdem z.B. ein Geständnis hilfreich wäre und zu einer Straffreiheit, ganz sicher aber zu einer Strafmilderung führt. Möglicherweise stellt man Ihnen auch den Abbruch der Durchsuchung in Aussicht. Gehen Sie nicht darauf ein und glauben Sie den Beamten nicht. Bedenken Sie immer, dass Sie es mit Profis zu tun haben, die für solche Einsätze und das geschickte Befragen von Personen regelmäßig geschult werden. Das Ziel der Beamten ist, Ihnen eine Straftat nachzuweisen, nicht, Ihnen zu helfen. Über Straffreiheit, Strafmilderung oder dergleichen entscheidet nicht der durchsuchende Beamte.

2. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an
Sie haben jederzeit das Recht auf den Anruf bei Ihrem Anwalt. Warten Sie nicht mit dem Anruf. Je eher Sie Ihren Anwalt anrufen, desto besser. Sie erreichen Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken unter der Telefonnummer: 0591/9665450. Bitten Sie die Beamten auf das Eintreffen Ihres Anwaltes zu warten, bevor die Durchsuchung beginnt. Hierauf haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch, häufig sind die Beamten an dieser Stelle jedoch kooperationsbereit.

3. Richterlicher Durchsuchungsbeschluss
Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. In aller Regel liegt der Durchsuchung ein richterlicher Beschluss zu Grunde. Nur selten dürfte eine Durchsuchung der Steuerfahndung auf „Gefahr im Verzug“ gestützt sein, so dass kein Durchsuchungsbeschluss vorhanden ist. In diesem Fall müssen Ihnen nachvollziehbare Gründe genannt werden.

4. Informationen sammeln und notieren
Sammeln Sie alle Informationen, die Sie erhalten können. Dazu gehören das Aktenzeichen, Namen der Beamten und des Leiters der Durchsuchung etc. Allerdings sollten Sie dabei nicht in einem Dialog mit den Beamten treten. Hören Sie den Beamten zu und schreiben Sie die so erlangten Informationen mit. Tun Sie dies bereits während der Durchsuchung, damit Ihnen keine Informationen verloren gehen. Ein Recht auf Abfotografieren oder Kopieren der Dienstausweise der Beamten besteht nicht.

> Praktische Hinweise “Durchsuchung in Wohn- und Geschäftsräumen” (PDF)