Aufgrund besonderer Fähigkeiten in den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Dälken von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg am 05.03.2014 gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.

Herr Rechtsanwalt Dälken hat dazu insbesondere Fähigkeiten wie folgt nachgewiesen:

1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1 – 104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 – 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht

2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere

  • das Recht der Personengesellschaften
  • das Recht der Kapitalgesellschaften
  • internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft
  • Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen
  • Umwandlungsrecht
  • Grundzüge des Bilanz – und Steuerrecht
  • Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts

3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht

4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

Zu den anwaltlichen Beratungsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Dälken zählt u.a. auch das Handels- und Gesellschaftsrecht.