.
  anwalt lingen  
 
.
mediation lingen
.
. .
.

 

§|§  KONTAKTDATEN

BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN

Rechtsanwälte und Mediatorin

Georgstraße 34-38

49809 Lingen (Ems)

Tel. 0591-51531

Fax: 0591-51520

www.bauerundkollegen.com

.anwalt@bauerundkollegen.com

 

Ihr Ansprechpartner für energierechtliche Fragestellungen:

. Herr Rechtsanwalt Florian Dälken

 

.

 

 

 

 

 

.

 

§§

.
.
.
Anwalt Energierecht Lingen

 

. News | Recht informativ | 18.06.2011

Sachverständiger: Stadtwerke Lingen haben im Gaswirtschaftsjahr 2007/2008 die Gaspreise zu stark angehoben und die Möglichkeit von Kosteneinsparungen nicht genutzt | In einem von unserer Kanzlei vertretenen Gerichtsverfahren, in dem es um die Frage der Angemessenheit von Gaspreiserhöhungen durch die Stadtwerke Lingen in den vergangenen Jahren geht, hat nun ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Auffassung vertreten, dass die Stadtwerke Lingen Einsparpotentiale nicht ausreichend genutzt haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass das zuständige Gericht die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre teilweise für unangemessen erklärt und die Satdtwerke Lingen ihre Gaspreise rückwirkend korrigieren müssen. Jeder Kunde der Stadtwerke Lingen sollte die Entscheidung des Gerichts abwarten und sodann professionell überprüfen lassen, ob Zahlungsansprüche gegenüber den Stadtwerken Lingen bestehen.

Der selbe Sachverständige hatte bereits vor einigen Tagen ermittelt, dass die Gaskosten für private und gewerbliche Tarifkunden in der Zeit vom 01.10.2005 bis 30.09.2008 um mehr als 7 % stärker gestiegen sind, als dies erforderlich war, um die eigenen Einkaufskosten der Stadtwerke zu decken.

 

Ihr Ansprechpartner für energierechtliche Fragestellungen:

. Herr Rechtsanwalt Florian Dälken

 

.

 

ÄLTERE MELDUNGEN ZUM SELBEN THEMA:

 

.  News | Recht informativ | 23.05.2011

Erfolg für Gaskunden der Stadtwerke Lingen: Sachverständiger ermittelt, dass die Gaskosten für private und gewerbliche Tarifkunden in der Zeit vom 01.10.2005 bis 30.09.2008 um mehr als 7 % stärker gestiegen sind, als dies erforderlich war, um die eigenen Einkaufskosten der Stadtwerke zu decken.

 

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Gerichtsverfahren zur Frage der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen hat ein vom Amtsgericht Lingen bestimmter unabhängiger Sachverständiger in einem schriftlichen Gutachten nun die Auffassung vertreten, dass die Stadtwerke Lingen die Preise für ihre Tarifkunden seit Oktober 2005 bis jedenfalls September 2007 zu stark erhöht haben. Wenn das Gericht dem Gutachter folgt, dann werden die Stadtwerke Lingen Ihre Gasrechnungen für diese Jahre korrigieren müssen. Den Stadtwerken drohen erheblich Rückzahlungspflichten, denn Preise in einem laufenden Gasliefervertrag dürfen regelmäßig nur so stark einseitig erhöht werden, wie dies erforderlich ist, um die eigenen Bezugspreiskostensteigerungen des Energieversorgungsunternehmens auszugleichen.

 

Das Gutachten ist ein Meilenstein in der Diskussion um die Frage der Angemessenheit der Gaspreise: Unsere Kanzlei vertritt seit einigen Jahren in zahlreichen Gerichtsverfahren die Interessen von privaten und gewerblichen Gaskunden, die sich gegen Gaspreiserhöhungen verschiedener regionaler Energieversorgungsunternehmen in Norddeutschland zur Wehr setzen. Erstmals wurde jetzt in einem unabhängigen Sachverständigengutachten die Preisgestaltung eines Energieversorgers genau unter die Lupe genommen, der bisher immer betont hatte, Preiserhöhungen fänden lediglich statt, um höhere Beschaffungskosten auszugleichen. Jedenfalls für den vom Gutachter angenommenen „Referenzkunden“ mit einem Verbrauch von 30.000 kWh sind die Gaspreise damit eindeutig zu stark angestiegen.

 

Das Gutachten ist eine Chance für zahlreiche Gaskunden der Stadtwerke Lingen:

Es sollte im Einzelfall professionell überprüft werden, ob das Gutachten auf die eigenen Gasrechnungen der Stadtwerke Lingen der vergangenen Jahre übertragbar ist und ob sich Rückzahlungsansprüche ergeben.

 

.

 

.  News | Recht informativ | 03.05.2010

Erfolg für BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN: Amtsgericht Lingen ordnet Einholung eines unabhängigen Gutachtens zur Frage der Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen in Lingen an. In einem von unserer Kanzlei vertretenen Gerichtsverfahren zur Frage der Billigkeit der Gaspreise der Stadtwerke Lingen hat das Amtsgericht Lingen nun die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens angeordnet.

Dass nun erstmals ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Erhöhungen der Gaspreise der letzten Jahre in Lingen überprüft, ist - unabhängig vom Ausgang des Gutachtens - als ein Erfolg für alle Gaskunden in Lingen zu betrachten. Denn Preise, die einer Überprüfung zugänglich sind, dürften zukünftig nur noch mit entsprechender Rechtfertigung verändert werden können.

 

.

 

.  News | Recht informativ | 23.02.2008

Erneutes Urteil zu Heizkosten in Lingen: Stadtwerke Lingen sind vor dem Landgericht erfolgreich. Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 13.11.2006 (siehe unten) aufgehoben. In der Berufungsverhandlung wurde ein von den Stadtwerken Lingen beauftragter Wirtschaftsprüfer vom Gericht danach befragt, ob die mit der Klage angegriffenen Gaspreiserhöhungen in Lingen in der Zeit zwischen Januar 2005 und Januar 2006 durch eigene Einkaufssteigerungen der Stadtwerke gerechtfertigt werden können. Der Wirtschaftsprüfer hat dies bejaht, was den Richtern ausreichte. Außerdem wurde ein Mitarbeiter der Stadtwerke zum selben Thema gehört. Das Urteil schweigt leider zu der Frage, ob diese Zeugen aus dem Lager der Stadtwerke überhaupt glaubwürdig sind.

Die Entscheidung des Gerichts setzt sich auch nicht mit der im Prozess diskutierten Frage auseinander, ob es sich bei den Zeugenbefragungen um eine unzulässige Beweiserhebung handelt oder nicht (sog. Ausforschungsbeweis). Für eine Unzulässigkeit ist in einem gleich gelagerten Fall zuletzt das Amtsgericht Lingen eingetreten (Urteil vom 06.02.2008, siehe unten). Nach unserer Auffassung wäre es im Prozess die Aufgabe der Stadtwerke gewesen, belastbare Unterlagen über die Preisentwicklungen (Liefervertrag, Kontoauszüge, Rechnungen etc.) vorzulegen. Nur so hätte man prüfen können, woher die Zeugen ihr Wissen um die angeblichen Preissteigerungen im Gaseinkauf überhaupt beziehen; ihre Vernehmung wäre zugleich überflüssig gewesen. Denn die tatsächlichen sich aus den Unterlagen ergebenen Gaspreisentwicklungen hätten durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden können.

Die Sache ist für die Stadtwerke Lingen noch nicht ausgestanden: In unserer Kanzlei wird ein weiteres Verfahren zum Thema vertreten, das dem Landgericht Osnabrück vorgelegt wurde. Zuständig ist hier eine andere Zivilkammer. Wir gehen derzeit davon aus, dass in diesem Verfahren ein erneutes Obsiegen der Stadtwerke Lingen von vornherein ausgeschlossen ist, wenn nicht der Gasliefervertrag vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, zu welchem Preis die Stadtwerke ihr Gas bei der Firma Erdgas Münster einkaufen.

 

.Urteil des LG Osnabrück im Volltext

 

.

 

.  News | Recht informativ | 10.02.2008: RAe Bauer & Kollegen klagen erneut erfolgreich gegen Lingener Gaspreise: AG Lingen verurteilt die Stadtwerke Lingen zur Rückzahlung von Gaskosten. In einer erneuten Entscheidung hat das Amtsgericht Lingen am 06.02.2008 sämtliche Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen, die in der Zeit vom 02.01.2005 bis 31.12.2006 vorgenommen wurden, für unwirksam erklärt. Der Kläger kann sich nun über die teilweise Rückzahlung gezahlter Gaskosten freuen. Da die Berufung zugelassen wurde, ist jedoch damit zu rechnen, dass die Stadtwerke Lingen gegen das Urteil in Berufung gehen.


.Neues Urteil des AG Lingen im Volltext | pdf

 

.

 

.  News | Recht informativ | 02.02.2007: | Stadtwerke legen Berufung beim Landgericht Osnabrück ein. Die Stadtwerke Lingen haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen Berufung beim Landgericht Osnabrück eingelegt. Zuständig ist beim Landgericht die 2. Zivilkammer. Wir sind für den Kläger der Berufung entgegengetreten und werden an dieser Stelle weiter über das Verfahren informieren.

 

.

 

.  News | Recht informativ | 19.11.2006: | Rechtsanwälte BAUER & KOLLEGEN erwirken Urteil gegen Lingener Gaspreiserhöhungen. Das Amtsgericht Lingen hat die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen aus den Jahren 2005 und Anfang 2006 für unwirksam erklärt. Der Kläger wird nun rund ein Viertel der für das Jahr 2005 und Anfang 2006 gezahlten Gaskosten von den Stadtwerken zurückfordern.

Das Gericht hat in dem Urteil vom 13.11.2006 (Amtsgericht Lingen, Aktenzeichen 12 C 423/06 (X)) entschieden, dass die in dem Gaslieferungsvertrag zwischen dem Kläger und den Stadtwerken vorgenommenen Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2005, 01.10.2005 und 01.01.2006 unbillig und bis auf eine Erhöhung von jeweils 2 % unwirksam sind. Die Stadtwerke müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Wohl wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Angelegenheit für die Lingener Bevölkerung hat das Gericht die Berufung zum Landgericht Osnabrück zugelassen.

In den Urteilsgründen führte das Gericht im Wesentlichen aus, die Stadtwerke Lingen hätten nicht ausreichend dargelegt, dass der Gaspreis und die vorgenommenen Preiserhöhungen angemessen seien. Hintergrund dieser Begründung war die Tatsache, dass die Stadtwerke im Prozess nicht bereit waren, dem Gericht und der interessierten Öffentlichkeit zu erklären, warum die Preiserhöhungen der Vergangenheit notwendig waren. Im Prozess hatten die Stadtwerke vergeblich argumentiert, bei der eigenen Kalkulation von Kosten und Gewinn handle es sich um ein Geschäftsgeheimnis.

 

.Urteil des Amtsgerichts Lingen im Volltext | pdf

 

Wir beraten und vertreten Verbraucher und mittelständische Unternehmen im Energierecht. Ihr Experte für Energierecht:

 

.Herr Rechtsanwalt Florian Dälken


 
 
 

.Formularcenter: Formulare, Hinweise und Merkblätter (Anwalts- und Insolvenzformulare) | .Folgen Sie uns bei Facebook: facebook

.Anfahrtsbeschreibung (via Google) | .Informationspflichten gemäß § 5 TMG | letzte Aktualisierung: 18. Juni 2011

BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN | Georgstraße 34-38 | 49809 Lingen (Ems) | Tel. 0591 51531 Fax 0591 51520 | .anwalt@bauerundkollegen.com

dav  dav