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23.02.2008 | RA Dälken | Erneutes Urteil zu
Heizkosten in Lingen: Stadtwerke Lingen sind vor dem
Landgericht erfolgreich.
Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hat das
Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 13.11.2006 (siehe unten)
aufgehoben. In der Berufungsverhandlung wurde ein von den
Stadtwerken Lingen beauftragter Wirtschaftsprüfer vom
Gericht danach befragt, ob die mit der Klage angegriffenen
Gaspreiserhöhungen in Lingen in der Zeit zwischen Januar
2005 und Januar 2006 durch eigene Einkaufssteigerungen der
Stadtwerke gerechtfertigt werden können. Der
Wirtschaftsprüfer hat dies bejaht, was den Richtern
ausreichte. Außerdem wurde ein Mitarbeiter der Stadtwerke
zum selben Thema gehört. Das Urteil schweigt leider zu der
Frage, ob diese Zeugen aus dem Lager der Stadtwerke
überhaupt glaubwürdig sind.
Die Entscheidung des Gerichts setzt sich auch nicht mit der
im Prozess diskutierten Frage auseinander, ob es sich bei
den Zeugenbefragungen um eine unzulässige Beweiserhebung
handelt oder nicht (sog. Ausforschungsbeweis). Für eine
Unzulässigkeit ist in einem gleich gelagerten Fall zuletzt
das Amtsgericht Lingen eingetreten (Urteil vom 06.02.2008,
siehe unten). Nach unserer Auffassung wäre es im Prozess die
Aufgabe der Stadtwerke gewesen, belastbare Unterlagen über
die Preisentwicklungen (Liefervertrag, Kontoauszüge,
Rechnungen etc.) vorzulegen. Nur so hätte man prüfen können,
woher die Zeugen ihr Wissen um die angeblichen
Preissteigerungen im Gaseinkauf überhaupt beziehen; ihre
Vernehmung wäre zugleich überflüssig gewesen. Denn die
tatsächlichen sich aus den Unterlagen ergebenen
Gaspreisentwicklungen hätten durch einen unabhängigen
Sachverständigen ermittelt werden können.
Die Sache ist für die Stadtwerke Lingen noch nicht
ausgestanden: In unserer Kanzlei wird ein weiteres Verfahren
zum Thema vertreten, das dem Landgericht Osnabrück vorgelegt
wurde. Zuständig ist hier eine andere Zivilkammer. Wir gehen
derzeit davon aus, dass in diesem Verfahren ein erneutes
Obsiegen der Stadtwerke Lingen von vornherein ausgeschlossen
ist, wenn nicht der Gasliefervertrag vorgelegt wird, aus dem
sich ergibt, zu welchem Preis die Stadtwerke ihr Gas bei der
Firma Erdgas Münster einkaufen.
Urteil des
LG Osnabrück im Volltext
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10.02.2008 | RA Dälken |
RAe Bauer & Kollegen klagen erneut erfolgreich gegen Lingener
Gaspreise: AG Lingen verurteilt die Stadtwerke Lingen
zur Rückzahlung von Gaskosten. In einer erneuten
Entscheidung hat das Amtsgericht Lingen am 06.02.2008
sämtliche Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen, die in
der Zeit vom 02.01.2005 bis 31.12.2006 vorgenommen wurden,
für unwirksam erklärt. Der Kläger kann sich nun über die
teilweise Rückzahlung gezahlter Gaskosten freuen. Da
die Berufung zugelassen wurde, ist jedoch damit zu rechnen,
dass die Stadtwerke Lingen gegen das Urteil in Berufung
gehen.
Neues
Urteil des AG Lingen im Volltext
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Dateigröße: 1,57 MB
19.11.2006 | RA Dälken |
Rechtsanwälte BAUER & KOLLEGEN erwirken
Urteil gegen Lingener Gaspreiserhöhungen. Das
Amtsgericht Lingen hat die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke
Lingen aus den Jahren 2005 und Anfang 2006 für unwirksam
erklärt. Der Kläger wird nun rund ein Viertel der für das
Jahr 2005 und Anfang 2006 gezahlten Gaskosten von den
Stadtwerken zurückfordern.
Das Gericht hat in dem Urteil vom 13.11.2006
(Amtsgericht Lingen, Aktenzeichen 12 C 423/06 (X))
entschieden, dass die in dem Gaslieferungsvertrag zwischen
dem Kläger und den Stadtwerken vorgenommenen
Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2005, 01.10.2005 und 01.01.2006
unbillig und bis auf eine Erhöhung von jeweils 2 % unwirksam
sind. Die Stadtwerke müssen die Kosten des
Gerichtsverfahrens tragen. Wohl wegen der grundsätzlichen
Bedeutung dieser Angelegenheit für die Lingener Bevölkerung
hat das Gericht die Berufung zum Landgericht Osnabrück
zugelassen.
In den Urteilsgründen führte das Gericht im Wesentlichen
aus, die Stadtwerke Lingen hätten nicht ausreichend
dargelegt, dass der Gaspreis und die vorgenommenen
Preiserhöhungen angemessen seien. Hintergrund dieser
Begründung war die Tatsache, dass die Stadtwerke im Prozess
nicht bereit waren, dem Gericht und der interessierten
Öffentlichkeit zu erklären, warum die Preiserhöhungen der
Vergangenheit notwendig waren. Im Prozess hatten die
Stadtwerke vergeblich argumentiert, bei der eigenen
Kalkulation von Kosten und Gewinn handle es sich um ein
Geschäftsgeheimnis.
Urteil des Amtsgerichts Lingen im Volltext |
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Dateigröße: 1,16 MB
02.02.2007 | RA Dälken |
Stadtwerke legen Berufung beim Landgericht Osnabrück ein.
Die Stadtwerke Lingen haben gegen das Urteil des
Amtsgerichts Lingen Berufung beim Landgericht Osnabrück
eingelegt. Zuständig ist beim Landgericht die 2.
Zivilkammer. Wir sind für den Kläger der Berufung
entgegengetreten und werden an dieser Stelle weiter über das
Verfahren informieren.
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