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Recht informativ | aktuelle Rechtsmeldungen 23.02.2008 | RA Dälken | Erneutes Urteil zu Heizkosten in Lingen: Stadtwerke Lingen sind vor dem Landgericht erfolgreich. Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 13.11.2006 (siehe unten) aufgehoben. In der Berufungsverhandlung wurde ein von den Stadtwerken Lingen beauftragter Wirtschaftsprüfer vom Gericht danach befragt, ob die mit der Klage angegriffenen Gaspreiserhöhungen in Lingen in der Zeit zwischen Januar 2005 und Januar 2006 durch eigene Einkaufssteigerungen der Stadtwerke gerechtfertigt werden können. Der Wirtschaftsprüfer hat dies bejaht, was den Richtern ausreichte. Außerdem wurde ein Mitarbeiter der Stadtwerke zum selben Thema gehört. Das Urteil schweigt leider zu der Frage, ob diese Zeugen aus dem Lager der Stadtwerke überhaupt glaubwürdig sind. 

 

Die Entscheidung des Gerichts setzt sich auch nicht mit der im Prozess diskutierten Frage auseinander, ob es sich bei den Zeugenbefragungen um eine unzulässige Beweiserhebung handelt oder nicht (sog. Ausforschungsbeweis). Für eine Unzulässigkeit ist in einem gleich gelagerten Fall zuletzt das Amtsgericht Lingen eingetreten (Urteil vom 06.02.2008, siehe unten). Nach unserer Auffassung wäre es im Prozess die Aufgabe der Stadtwerke gewesen, belastbare Unterlagen über die Preisentwicklungen (Liefervertrag, Kontoauszüge, Rechnungen etc.) vorzulegen. Nur so hätte man prüfen können, woher die Zeugen ihr Wissen um die angeblichen Preissteigerungen im Gaseinkauf überhaupt beziehen; ihre Vernehmung wäre zugleich überflüssig gewesen. Denn die tatsächlichen sich aus den Unterlagen ergebenen Gaspreisentwicklungen hätten durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden können.

 

Die Sache ist für die Stadtwerke Lingen noch nicht ausgestanden: In unserer Kanzlei wird ein weiteres Verfahren zum Thema vertreten, das dem Landgericht Osnabrück vorgelegt wurde. Zuständig ist hier eine andere Zivilkammer. Wir gehen derzeit davon aus, dass in diesem Verfahren ein erneutes Obsiegen der Stadtwerke Lingen von vornherein ausgeschlossen ist, wenn nicht der Gasliefervertrag vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, zu welchem Preis die Stadtwerke ihr Gas bei der Firma Erdgas Münster einkaufen.

Urteil des LG Osnabrück im Volltext | html   

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10.02.2008 | RA Dälken | RAe Bauer & Kollegen klagen erneut erfolgreich gegen Lingener Gaspreise: AG Lingen verurteilt die Stadtwerke Lingen zur Rückzahlung von Gaskosten. In einer erneuten Entscheidung hat das Amtsgericht Lingen am 06.02.2008 sämtliche Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen, die in der Zeit vom 02.01.2005 bis 31.12.2006 vorgenommen wurden, für unwirksam erklärt. Der Kläger kann sich nun über die teilweise Rückzahlung gezahlter Gaskosten freuen. Da die Berufung zugelassen wurde, ist jedoch damit zu rechnen, dass die Stadtwerke Lingen gegen das Urteil in Berufung gehen.
 

Neues Urteil des AG Lingen im Volltext | | pdf | Dateigröße: 1,57 MB


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19.11.2006 | RA Dälken | Rechtsanwälte BAUER & KOLLEGEN erwirken Urteil gegen Lingener Gaspreiserhöhungen. Das Amtsgericht Lingen hat die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen aus den Jahren 2005 und Anfang 2006 für unwirksam erklärt. Der Kläger wird nun rund ein Viertel der für das Jahr 2005 und Anfang 2006 gezahlten Gaskosten von den Stadtwerken zurückfordern.
 

Das Gericht hat in dem Urteil vom 13.11.2006 (Amtsgericht Lingen, Aktenzeichen 12 C 423/06 (X)) entschieden, dass die in dem Gaslieferungsvertrag zwischen dem Kläger und den Stadtwerken vorgenommenen Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2005, 01.10.2005 und 01.01.2006 unbillig und bis auf eine Erhöhung von jeweils 2 % unwirksam sind. Die Stadtwerke müssen die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Wohl wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Angelegenheit für die Lingener Bevölkerung hat das Gericht die Berufung zum  Landgericht Osnabrück zugelassen.


In den Urteilsgründen führte das Gericht im Wesentlichen aus, die Stadtwerke Lingen hätten nicht ausreichend dargelegt, dass der Gaspreis und die vorgenommenen Preiserhöhungen angemessen seien. Hintergrund dieser Begründung war die Tatsache, dass die Stadtwerke im Prozess nicht bereit waren, dem Gericht und der interessierten Öffentlichkeit zu erklären, warum die Preiserhöhungen der Vergangenheit notwendig waren. Im Prozess hatten die Stadtwerke vergeblich argumentiert, bei der eigenen Kalkulation von Kosten und Gewinn handle es sich um ein Geschäftsgeheimnis.

Urteil des Amtsgerichts Lingen im Volltext | | pdf | Dateigröße: 1,16 MB

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02.02.2007 | RA Dälken | Stadtwerke legen Berufung beim Landgericht Osnabrück ein. Die Stadtwerke Lingen haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen Berufung beim Landgericht Osnabrück eingelegt. Zuständig ist beim Landgericht die 2. Zivilkammer. Wir sind für den Kläger der Berufung entgegengetreten und werden an dieser Stelle weiter über das Verfahren informieren.
 

 

Mehr Informationen zum Thema

Berichterstattung der  Lingener Tagespost (LT):

 "Stadtwerke gewinnen vor Landgericht" | (LT  v. 23.02.08)

  | pdf | Dateigröße: 121 KB

 

 "Stadtwerke verlieren vor Amtsgericht" | (LT  v. 20.11.06)

  | pdf | Dateigröße: 594 KB
 

 "Dann können wir Konkurs anmelden" | (LT  v. 20.11.06)

  | pdf | Dateigröße: 260 KB

 

   
Urteil gegen Gaspreise der Stadtwerke Lingen
 


Amtsgericht Lingen und Landgericht Osnabrück urteilen über Gaspreiserhöhungen






















































 


 

 

 

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 23.02.2008  |  Informationspflichten gemäß § 6 TDG  |