Prozesserfolg der Kanzlei BAUER | DÄLKEN| DR.DÄLKEN: Das Amtsgerichts Stuttgart hat entschieden, dass die CreditPlus Bank AG in mehreren Darlehensverträgen rechtswidrige Bearbeitungsentgelte von einem Mandanten unserer Kanzlei verlangt hat und verurteilte das Kreditinstitut nun zur Rückzahlung unberechtigt vereinanhmter Beträge.

Das Gericht entschied, dass die Bank im “Kleingedruckten” des Vertragstexts gleich mehrerer Darlehensverträge Klauseln verwendete, die den Kreditkunden unangemessen benachteiligen. Betroffen waren Klauseln über sog. Bearbeitungsentgelte, die den Kunden verpflichten sollten, zusätzlich zu den Zins- und Tilgungsleistungen noch einen Einmalbetrag als sog. Bearbeitungsentgelt zu zahlen. Das hilt das Gericht nicht für zulässig und verurteilte die Bank zur Rückzahlung.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart ist deshalb bedeutsam, weil in den Urteilsgründen die Rechtsauffassung vertreten wird, dass auch Altverträge, die bereits vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, noch rechtlich überprüpft werden können, ohne dass Rückzahlungsansprüche verjährt sind.

Aus den Urteilsgründen:
In früheren Entscheidungen hat der BGH pauschalierte, bankübliche Bearbeitungsentgelte nicht beanstandet (…). Diese Beurteilung der Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte im Zusammenhang mit der Gewährung von Verbraucherkrediten hat sich (…) gewandelt. Nahezu einhellig wurden entsprechende Klauseln zwischenzweitlich für unwirksam erklärt (…).

Im Hinblick darauf ist ein ausnahmsweises Hinausschieben des Verjährungsbeginns bis zur Klärung der unsicheren und zweifelhaften Rechtslage bzgl. des formularmäBig vereinbarten Bearbeitungsentgeltes angezeigt.

Die Verjahrungfrist beginnt dann mit der objektiven Klärung der Rechtslage zu laufen, unabhängig von Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers von dieser Klärung (BGH NJW-RR 2009, 547).

Eine objektive Klärung der Rechtslage hinsichtlich des streitigen Bearbeitungsentgelts durch eine höchstrichterliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.

Der Prozesserfolg ist Teil einer ganzen Reihe von erfolgreichen Klageverfahren, die wir gegen gleich mehrere Banken mit unseren Mandanten vor Gericht errungen haben. In diesen Prozessen wurden neben der CreditPlus Bank AG auch die Deutsche Bank AG und die Santander Consumer Bank AG zur Rückzahlung von rechtwidrig geforderten Bearbeitungsentgelten verurteilt.

Derzeit ist in einem Verfahren ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig, das wir für einen Mandanten begleiten. In diesem Verfahren dürfte die Rechtsfrage abschließend geklärt werden.

Kunden die in der Vergangenheit Bearbeitungsentgelte an Banken auf Grundlage eines vorformulierten Darlehensvertrages gezahlt haben, sollten also Rückzahlungsanprüche gegen die Bank prüfen lassen. Auch in “Altverträgen”, die deutlich älter als drei Jahre sind, kann scih eine fachkundige Überprüfung der Klauseln lohnen.

Amtsgericht Stuttgart, 50 C 6378/13 (Klausel der CreditPlus Bank AG)