Praxisfall Mediation
Die Ausgangslage:
Das Unternehmen „Profi-Produkte“ kauft bei dem Unternehmen „Maschinen-Kraft“ eine Maschine, um damit Produkte herzustellen. Schon nach wenigen Tagen kommt es zu Problemen mit der Maschine, die zu Produktionsausfällen führen. Firma „Profi-Produkte“ sieht Qualitätsprobleme; „Maschinen-Kraft“ behauptet Bedienungsfehler.
Situation 1:
Der Chef der Firma „Profi-Produkte“ geht zum Anwalt. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht. Dort wird ein umfangreiches und teures Gutachten eingeholt. Einer der beiden ist mit dem Gutachten nicht zufrieden. Deshalb wird ein Ergänzungsgutachten eingeholt. Der öffentliche Prozess zieht sich, die Kosten steigen, die Anwälte tauschen lange Schriftsätze aus. Die Unternehmen haben das Gefühl, den Prozess schon lange aus der Hand gegeben zu haben. Am Ende des Prozesses wird ein Urteil stehen. Einer der beiden verliert. Beide werden nie wieder Geschäfte miteinander machen.
Situation 2:
Unternehmen „Profi-Produkte“ schaltet die Mediatorin und Rechtsanwältin Dr. Kerstin Muthers aus der Lingener Kanzlei BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN ein. Während des Mediationsverfahrens stellt sich heraus, dass die Firma „Maschinen-Kraft“ sich um ihren guten Ruf in der Branche sorgt und die Firma „Profi-Produkte“ enttäuscht darüber ist, dass die teure Maschine nicht funktioniert. Außerdem fürchtet der Chef der Firma „Profi-Produkte“ Umsatzeinbußen, die zu Entlassungen führen können.
In sechs Sitzungen erarbeiten beide Unternehmen für ihren Konflikt unter Anleitung der Mediatorin eigenständig die folgende Lösung: Beide Unternehmen schließen einen unbefristeten Service- und Wartungsvertrag. „Maschinen Kraft“ repariert im Rahmen des Wartungsvertrages die Maschine und schult die Mitarbeiter der Firma „Profi-Produkte“. So hat „Maschinen-Kraft“ einen Folgeauftrag gewonnen und „Profi-Produkte“ kann wieder mit kalkulierbaren Kosten produzieren.
Fazit:
Die Situation 1 hat es in tatsächlich nicht gegeben, kommt aber in ähnlicher Weise täglich vor. Die Situation 2 schildert einen Fall aus der Praxis der Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Kerstin Muthers und zeigt eindrucksvoll, dass die Mediation eine echte Alternative zur streitgen Auseinandersetzung vor Gericht sein kann. „Mediation bietet die Chance auf eine win-win-Situation für beide Seiten. Das liegt daran, dass die Kontrahenten bei der Mediation eigenverantwortlich eine Lösung ihres Konfliktes entwickeln. Das ist bei Gericht so nicht möglich, weil hier Dritte die Entscheidung treffen“, erklärt Frau Dr. Muthers die Vorteile der Mediation.
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