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§|§  KONTAKTDATEN

BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN

Rechtsanwälte und Mediatorin

Georgstraße 34-38

49809 Lingen (Ems)

Tel. 0591-51531

Fax: 0591-51520

www.bauerundkollegen.com

.anwalt@bauerundkollegen.com

 

Ihr Ansprechpartner in mietrechtlichen Angelegenheiten:

.Herr Rechtsanwalt Florian Dälken

 

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BAUER, DÄLKEN & KOLLEGEN | Ihre Anwälte für Mietrecht in Lingen

 

Der Mietspiegel der Stadt Lingen (Ems) soll eine Orientierungshilfe für die örtliche Vergleichsmiete (vgl. § 558 BGB) in Lingen (Ems) darstellen und gilt im frei finanzierten Wohnungsbau. Der Mietspiegel kann als Begründungsmittel für Mieterhöhungen ergänzend herangezogen werden und wurde von der Stadt Lingen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden aufgestellt.

 

Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die Stadt Lingen (Ems).

 

Mietspiegel der Stadt Lingen (Ems) ab 2010

 

Nettomonatsmiete in Euro je m² | Wohnfläche (ab April 2010)
Beschaffenheit entsprechend der Baualtersklasse

 

Wohnfläche
(in m²)

bis 1965

1966 - 1977

1978 - 1987

1988 - 1997

1998 - 2006

ab 2007

bis 40

4,85 €

5,20 €

5,45 €

5,70 €

5,90 €

6,05 €

von 41 bis 50

4,65 €

5,00 €

5,30 €

5,50 €

5,70 €

5,90 €

von 51 bis 60

4,50 €

4,85 €

5,10 €

5,35 €

5,55 €

5,70 €

von 61 bis 70

4,35 €

4,70 €

4,95 €

5,15 €

5,35 €

5,55 €

von 71 bis 80

4,15 €

4,50 €

4,75 €

5,00 €

5,20 €

5,35 €

von 81 bis 90

4,00 €

4,35 €

4,60 €

4,80 €

5,00 €

5,20 €

von 91 bis 100

3,80 €

4,15 €

4,40 €

4,65 €

4,85 €

5,00 €

über 100

3,65 €

4,00 €

4,25 €

4,50 €

4,65 €

4,85 €

 

Hinweise
Die Mieten gelten für das Stadtgebiet Lingen (Ems). Wohnungen im Innenstadtbereich (Willy-Brandt-Ring, Bundesbahn, Kanal) liegen durchschnittlich 10 % über den o. g. Werten, Wohnungen in den Ortsteilen durchschnittlich 10 % unter den o. g. Werten.

Die Mieten beziehen sich auf Wohnungen mit Sammelheizungen und mit Bad oder Duschraum, Fenster mit Isolierverglasungen. Für Wohnungen mit einem geringeren Standard sind Abschläge vorzunehmen.

Für Wohnungen, die durch umfassende Modernisierung (z. B. energetische Maßnahmen) aufgewertet wurden, ist eine Einstufung in eine höhere Fertigstellungskategorie entsprechend dem erreichten Standard möglich.

Bei Neuvermietungen können abweichende Werte vereinbart werden.

Die Zahlenwerte in dieser Tabelle sind nur in Verbindung mit dem Begleittext zu verwenden.

Lage, Mietpreis und Betriebskosten

Der Mietspiegel enthält die durchschnittlichen Nettomietkosten in Abhängigkeit von der Fertigstellung, Ausstattung und Größe von Wohnungen. Sachverständigengutachten sowie Vergleichsmieten können vom Mietspiegel fallweise abweichen. Der Mietspiegel berücksichtigt keine Lagebewertung, er gibt lediglich die üblichen Mietpreise für nicht preisgebundene Wohnungen an. Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zu den Betriebskosten gehören Aufwendungen für

  • die laufenden öffentlichen Lasten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie deren Reinigung und Wartung
  • Personen- oder Lastenaufzug
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Hauswarts und der Gartenpflege
  • Allgemeinbeleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • laufende Kosten für Kabelfernsehen
  • den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage
  • maschinelle Wascheinrichtungen
  • sonstiger laufender Betriebskosten.

 

Die Umlage dieser Betriebskosten setzt voraus, dass dieses im Mietvertrag vereinbart ist. Miete für eine Garage/ einen Stellplatz oder Zuschläge für eine Möblierung sind in der Netto-Kaltmiete nicht enthalten. Es wird unterstellt, dass Kosten für Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind.

Berechnung der Wohnfläche

Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören.
Zur Wohnfläche gehören nicht: Zubehörräume (z. B. Keller, Dachböden, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen), Wirtschaftsräume (z. B. Ställe) und Geschäftsräume.

Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:

voll
die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern.

zur Hälfte
die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern und von Wintergärten, Schwimmbädern u.ä.

nicht
die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter.

Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche je nach Wohnwert bis zur Hälfte angerechnet werden. Beheizte Wintergärten sind je nach Wohnwert voll anzurechnen.

 

Zuschlags- und Abschlagsmerkmale

Die Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Wohnungszustand voraus. Sie beziehen sich auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Als Zuschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht:

 

- besondere Ausstattung im Sanitärbereich

- besondere Schall- und Temperaturisolierungen

- besondere energetische Ausstattung bzw. Maßnahmen

- Einbaumöbel, Einbauküche

- Appartements

- besonders gute Wohnlage.

 

Als Abschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht:

  • nicht abgeschlossene Wohnungen

  • Bad/WC außerhalb der Wohnung

  • fehlende Warmwasserversorgung

  • schlecht belichtete und belüftete Wohnungen

  • Einzelofenheizung

  • besondere Lärm- und Geruchsbelästigungen.

 

Herausgeber des Mietspiegel ist die Stadt Lingen (Ems) unter Mitwirkung des

aus-, Wohnungs-und Grundeigentümervereins, des Mietvereins Emsland und Umgebung e.V., die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften sowie der Ring Deutscher Makler (Immobilien Kamphorst GmbH)

 

 
 
 

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.Anfahrtsbeschreibung (via Google) | .Informationspflichten gemäß § 5 TMG | letzte Aktualisierung: 27. November 2011 | Foto: Daniel Geyer .PHOTOCASE

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