SCHNELLE UND KOSTENGÜNSTIGE ALTERNATIVE ZUR AUSEINANDERSETZUNG VOR GERICHT: FRAU RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN DR. KERSTIN DÄLKEN IST STAATLICH ANERKANNTE GÜTESTELLE NACH § 794 ABS. 1 NR. 1 ZPO

Staatlich anerkannte Gütestelle: Güteverfahren jetzt anfragen!

Als Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetztung im Bereich des Zivil- oder Wirtschaftsrechts sollten Sie immer auch ein Güteverfahren in Betracht ziehen. Das Güteverfahren ist oft schneller und kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung und ein vor der Gütestelle aufgestellter Vergleich ist genauso rechtsverbindlich wie ein Gerichtsurteil.

Das niedersächsische Justizministerium hat Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Kerstin Dälken als erste staatliche Gütestelle in Lingen (Ems) anerkannt. Seitdem können Ihre Güteanträge von Frau Rechtsanwältin Dr. Dälken als Gütestelle bearbeitet werden.
 

So kann Ihnen die Gütestelle helfen:

Frau Dr. Dälken kann – wie ein Gericht – Ihre zivilrechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten in einem außergerichtlichen Verfahren mit Ihrer Mithilfe rasch und preisgünstig auflösen.

  • Eine drohende Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche wird bereits dadurch gehemmt, dass Sie einen schriftlichen Güteantrag bei Frau Dr. Dälken einreichen
  • Das Verfahren kann mit einem vollstreckbaren Titel abgeschlossen werden, der genauso verbindlich ist, wie das Urteil eines ordentlichen Gerichts; sollte das Güteverfahren scheitern, kann immer noch die gerichtliche Auseinandersetzung gesucht werden

 

Diese Konflikte können vor der Gütestelle verhandelt werden:

Als Gütestelle ist Frau Dr. Dällken zuständig für sämtliche Streitigkeiten des Zivil- und Wirtschaftsrechts, für die im Falle einer Gerichtsverhandlung die ordentlichen Gerichte zuständig wären. Das können z.B. folgende Konflikte sein:

  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen um zivilrechtliche Zahlungsansprüche aus Verträgen
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden um Zahlungsansprüche und Gewährleistungsrechte/ Garantien
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen (z.B. Produzenten und Lieferanten)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern (insb. bei GmbH und Personengesellschaften des Handelsrechts)
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Insolvenzverwaltern
  • Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Unternehmen

 

Das unterscheidet das Güteverfahren von einem Gerichtsverfahren:

Im Rahmen zivilrechtlicher oder wirtschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen eskalieren Konflikte häufig und es kommt zu einer langen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzung. Die geschäftliche oder private Vertrauensbasis zwischen den Kontrahenten wird dadurch nachhaltig belastet oder sogar ganz zerstört. Deshalb kann das Gütestellenverfahren in geeigneten Fällen folgende Vorteile bieten:

  • Gerichtsverfahren und die damit zusammenhängenden Kosten können vermieden werden
  • Ist das Güteverfahren erfolgreich, dann kann es einen Konflikt schnell, kostengünstig und genauso verbindlich wie ein Gerichtsverfahren beenden
  • Anders als dies bei Gerichtsverfahren üblicherweise der Fall ist, sind Gütestellenverhandlungen nicht öffentlich
  • Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen können aufrechterhalten werden

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Kerstin Dälken

DR. KERSTIN DÄLKEN

staatl. anerkannte Gütestelle (§ 794 ZPO)
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Sekretariat:
Tel. 0591 966 545 0
Fax 0591 966 545 299
> dr.daelken@bauerundkollegen.com