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06.01.2010 | Familienrecht |
Zum 01.01.2010 trat die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 in
Kraft. Die Unterhaltsbeträge wurden erhöht und auch
bei der
Anrechnung des Kindergeldes ist es aufgrund der
Kindergelderhöhung zu einer Veränderung gekommen. Hier die
wesentlichen Auszüge aus der Tabelle:

Die tatsächlichen Unterhaltszahlbeträge nach Anrechnung
des Kindergeldes (bei minderjährigen Kindern wird das halbe
Kindergeld angerechnet, bei volljährigen Kindern das ganze
Kindergeld) lauten wie folgt:


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in
familienrechtlichen Angelegenheiten und in allen Fragen rund
um die Unterhaltspflichten. Bitte informieren Sie sich, ob
Sie aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 anwaltliche
Beratung benötigen.
Weitere Informationen zur neuen Düsseldorfer Tabelle via
www.justiz.nrw.de
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