In einer Pressemitteilung hat die Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder nun die Zusammenarbeit mit dem Lingener Anwaltverein (vertreten durch die Vorsitzende Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken) sowie auch mit der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim und Vertretern der Gerichte vor Ort gelobt. Sie betonte, dass sie in den letzten Wochen in einem regen Austausch mit den Beteiligten gestanden habe und sich daraufhin mit dem Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Karl-Heinz Brunner, entschieden für einen Erhalt der Insolvenzgerichte vor Ort eingesetzt habe. Mit Erfolg: Vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzespaketes “SanInsFoG” im Deutschen Bundestag wurde die zunächst vorgesehene Konzentration der Insolvenzgerichte im Bereich der Unternehmensinsolvenzen (durch Änderung des bisherigen § 2 InsO) in der Gesetzesvorlage wieder gestrichen. Grund dieser Streichung war insbesondere der Protest aus den ländlichen Räumen, die in besonderem Maße unter einer Zentralisierung der Insolvenzgerichte gelitten hätten. 

Auch für die Anwaltschaft ist der Erhalt der bisherigen Struktur der Insolvenzgerichte in Lingen, Meppen, Nordhorn, Bersenbrück und Osnabrück im aktuell von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzespaket “SanInsFoG” ein Erfolg. Denn jeder, der als Rechtsberater oder Insolvenzverwalter mit der Sanierung von Unternehmen in der Region befasst ist, ist auf eine leistungsfähige Insolvenzgerichtsbarkeit vor Ort angewiesen.

Dr. Kerstin Dälken, Vorsitzende des Lingener Anwaltvereins

Hier die Pressemitteilung im Volltext:

SPD-Bundestagsfraktion bringt Überarbeitung der Reform ein – Insolvenzgerichte bleiben in der Region!

„Die Insolvenzgerichte in unserer Region sind hervorragend aufgestellt und leider haben wir durch die Corona-Krise mit mehr Insolvenzen insgesamt zu rechnen. Dafür ist es unabdingbar und im Interesse aller Beteiligten, von den Steuerzahlerinnen, den Arbeitnehmerinnen bis zu den Unternehmer*innen, dass die zuständige Insolvenzgerichtsbarkeit und die Angestellten der Justiz die Unternehmen bestmöglich kennen. Dafür ist auch die Ortskunde und die Nähe zu den Unternehmen entscheidend, was im Zuge einer Zentralisierung der Gerichtsbarkeit nicht mehr gegeben sein kann. Dies wurde unter anderem im Zuge des wiederholten Austausches zu diesem Thema mit der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim, dem Deutschen Anwaltsverein Lingen und dem Personalrat des Amtsgerichts in Meppen deutlich. Daher habe ich mich mit meinem Kollegen Dr. Karl-Heinz Brunner entschieden für eine Abänderung des Regierungsentwurfes zur Reform der Insolvenzgerichtsbarkeit eingesetzt, damit die Kompetenz hier vor Ort bleibt“, bekräftigt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

De Ridder stand in den vergangenen Tagen und Wochen in intensivem Austausch unter anderem mit der Geschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim, Jutta Lübbert, wie auch mit dem Personalratsvorsitzenden des Amtsgerichts Meppen, Tobias Munsch und Dr. Kerstin Dälken vom Deutschen Anwaltsverein Lingen. Aus den Dialogen heraus trug De Ridder das Anliegen der Abänderung des Reformentwurfes an die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Im Entwurf, der Donnerstag (17. Dezember 2020) im Bundestag verabschiedet wird, werden die Landesregierungen ermächtigt, Amtsgerichte nach eigenem Ermessen zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. „Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich, nicht nur für unsere spezialisierten Mitarbeiterinnen an den örtlichen Amtsgerichten, sondern auch für die Unternehmen und Insolvenzverwalterinnen in der Region. Kompetente Ansprechpartner*innen vor Ort sind immens wichtig, um die Unternehmen in dieser schwierigen Situation bestmöglich unterstützen zu können“, sagt Tobias Munsch, Personalratsvorsitzender beim Amtsgericht Meppen.

Mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle an diesem Donnerstag ist die Standortschließung vom Tisch. De Ridder bedankt sich im Zuge des Prozesses für die Beiträge ihrer Gesprächspartnerinnen aus der Region und betont den Erfolg der Begleitung dieses Gesetzesprozesses. „Wir stehen an der Seite der Personalräte und der Beschäftigten in den Amtsgerichten und möchten einen Beitrag dazu leisten, die Insolvenzgerichtsbarkeit für die Bedarfe der Regionen funktionsfähig und kompetent besetzt zu halten. Der Dialog mit allen Partnerinnen in den vergangenen Wochen war sehr konstruktiv und ich hoffe auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit. Sehr hoffen wir darauf, dass mehr Unternehmen auch im Zuge der Corona-Krise wieder auf die Füße kommen – dafür gilt es jetzt vor allem seitens der Politik alle notwendigen Maßnahmen zu treffen“, sagt De Ridder abschließend.