Das Insolvenzverfahren wurden am 01.07.2013 eröffnet. Betroffen von der Insolvenz sind folgende Unternehmen: FlexStrom AG, Löwenzahn Energie GmbH, OptimalGrün GmbH, FlexGas GmbH

Die Unternehmen FlexStrom AG, Löwenzahn Energie GmbH, OptimalGrün GmbH und FlexGas GmbH haben im April 2013 Insolvenz angemeldet. Wie zu erwarten war, wurden dann zeitnah auch die Energielieferungen eingestellt und am 01.07.2013 wurden die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften eröffnet.

Die Aktenzeichen des Insolvenzgerichts Charlottenburg lauten wie folgt:
FlexStrom AG: 36f IN 1569/13
Löwenzahn Energie GmbH: 36l IN 1572/13
OptimalGrün GmbH: 36o IN 1577/13
FlexGas GmbH: 36f IN 1753/13

Kunden werden seit dem Ende der Belieferung automatisch von dem örtlichen Grundversorger beliefert, also von dem Unternehmen, das vor Ort die meisten Kunden hat. Der Grundversorger informiert die Kunden über die Belieferung und teilt auch die geltenden Tarife mit.
Kunden sollten folgendes tun:

  • Keine Zahlungen ohne vorherigen Rechtsrat an die Gesellschaften leisten; im Falle von Zahlungsaufforderungen durch die Insolvenzverwaltung nur noch nach fachkundiger rechtlicher Prüfung zahlen
  • Hilfsweise Aufrechnung mit mutmaßlichen eigenen Forderungen schriftlich erklären und außerdem hilfsweise Zurückbehaltungsrecht schriftlich geltend machen; Vertrag mit FlexStrom zur Sicherheit umgehend kündigen
  • Einzugsermächtigungen, die FlexStrom ggf. erteilt wurden, schriftlich widerrufen
  • Abgebuchte Beträge nach Prüfung zurückbuchen lassen
  • Kündigung beim Grundversorger (Sonderkündigungsrecht, weil nicht mehr geliefert wird) und Auswahl eines neuen Anbieters; dabei Tarife ohne Vorauszahlungen wählen und auch solche Tarife meiden, die erst dadurch günstig werden, dass hohe Bonuszahlungen in der Zukunft versprochen werden
  • Zählerstand notieren und eigene Forderung aus Überzahlung errechnen; dabei ggf. um aufgerechnete Beträge kürzen
  • Forderungen zur Insolvenztabelle bei dem Insolvenzverwalter zu folgender Adresse anmelden, nachdem der Insolvenzverwalter dazu auffordert oder die eigene Forderung mit dem dafür von uns bereitgehaltenem Formular anmelden (> Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren | PDF): Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger als Insolvenzverwalter der FlexStrom AG/ Löwenzahn Energie GmbH/ OptimalGrün GmbH/ FlexGas GmbH, Postfach, 10477 Berlin
  • Bei auftretenden Konflikten mit FlexStrom, FlexGas, Löwenzahn, Optimal Grün oder dem Insolvenzverwalter: Rechtsrat einholen

Nach unseren Beobachtungen führt der Insolvenzverwalter Dr. Schulte-Kaubrügger auch im Jahr 2017 immer noch zahlreiche Gerichtsverfahren gegen ehemalige Kunden des Unternehmens, in denen er noch Forderungen aus Energielieferverträgen geltend macht. Teilweise wurden auch Forderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten, das diese nun in eigenem Namen geltend macht. Nicht immer sind diese geltend gemachten Forderungen berechtigt, weil Verbräuche in unzulässiger Weise geschätzt wurden, Bonus-Zusagen ignoriert werden oder mit ungültigen Preiserhöhungen gerechnet wird. Es kann im Einzelfall also durchaus lohnen, die geltend gemachten Forderungen professionell überprüfen zu lassen.

Das gilt nach unserer Erfahrung auch für Anfechtungsansprüche gegen ehemalige Kunden der Firmen FlexStrom AG/ Löwenzahn Energie GmbH/ OptimalGrün GmbH oder FlexGas GmbH.

Wir beraten und vertreten Sie in vertragsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten und bei Auseinandersetzungen mit Energieversorgern. Ihr Ansprechparter: > Herr Rechtsanwalt Florian Dälken