Aufgrund besonderer Fähigkeiten in den Bereichen

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht

wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg am 15.03.2012 gestattet, die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht zu führen.

Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken hat dazu insbesondere Fähigkeiten wie folgt nachgewiesen:

  • allgemeinen Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • Bußgeldverfahren (OWiG)
  • Waffenrecht

> Mehr Informationen zu den anwaltlichen Beratungsschwerpunkten von Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken.