P-Konto in der Insolvenz: Problem der Doppelpfändung von Lohn und Konto

Jeder hat gegenüber seiner Bank einen Anspruch auf die Umwandlung des eigenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Für das P-Konto dürfen die Kreditinstitute keine zusätzlichen Gebühren erheben (vgl. nur BGH [...]