Das Amtsgericht Lingen hatte über die Klage eines ehemaligen Care-Energy-Kunden gegen den Insolvenzverwalter Wilhelm (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Care-Energy Management GmbH, AG Bremen, HRB 32147) zu entscheiden. Der Insolvenzverwalter hatte durch Einschaltung des Inkassounternehmens EWD Inkasso GmbH aus Köln hartnäckig angebliche Forderungen gegen den Kunden geltend gemacht. Der wehrte sich im Rahmen einer sogenannten negativen Feststellungsklage gegen diese Inanspruchnahme.

Erfolgreicher Prozess gegen den Insolvenzverwalter der Care-Energy Management GmbH

Der von der Kanzlei Bauer, Dälken, Dr. Dälken vertretene Kunde hatte vor Gericht Erfolg:

Er hatte sein Energielieferverhältnis ursprünglich mit der Firma mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG abgeschlossen. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung gelang es dem Insolvenzverwalter nicht, zur Überzeugung des Gerichts darzulegen, dass die Firma Care-Energy Management GmbH tatsächlich Forderungen aus diesem Energielieferverhältnis gegen den Kunden erworben hat.

Der Insolvenzverwalter argumentierte zwar damit, aufgrund einer Umstrukturierung der Care-Energy-Gruppe habe es einen Übergang der Kundenbeziehungen auf andere Unternehmen der Care-Energy-Gruppe gegeben und die Care-Energy AG sei als Energieversorger tätig gewesen und habe die Kunden mit Energie beliefert. Hierüber seien alle Kunden der Care-Energy-Gruppe auch mit Schreiben vom 20.06.2015 informiert worden. Diese Leistungen habe die Care-Energy Management GmbH im Auftrag der Care-Energy AG abgerechnet und im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses habe die Care-Energy AG sämtliche Ansprüche aus dem Belieferungsverhältnis an die Care-Energy Management GmbH abgetreten.

Angebliches Vertragsverhältnis mit anderen Care-Energy-Gesellschaften ist nicht belegt 

Überzeugen konnte der Insolvenzverwalter das Amtsgericht Lingen mit dieser Argumentation aber nicht: Das Gericht führte in seinem Urteil im Wesentlichen aus, dass der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Care-Energy Management GmbH aus abgetretenem Recht keinen Anspruch auf Zahlung aus der streitgegenständlichen Schlussrechnung habe. Es fehle bereits am Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der Care-Energy AG über die Belieferung mit Energie. Die von dem Insolvenzverwalter dazu vorgelegten Schriftstücke seien nicht ausreichend, um ein Vertragsverhältnis annehmen zu können.

Auffällig sei auch, dass eine Belieferung bereits seit dem Jahre 2015 durch die Care-Energy AG stattgefunden haben soll, während der Kunde im vorliegenden Fall hierüber tatsächlich erst mit Willkommensschreiben vom 18.10.2016 informiert worden ist.

Insgesamt könne also ein Zahlungsanspruch der Care-Energy Management GmbH gegen den Kunden nicht angenommen werden, urteilte das Amtsgericht Lingen (Ems).

Urteil hat Signalwirkung für wahrscheinlich tausende Inkassoverfahren gegen ehemalige Kunden

Das Urteil hat Signalwirkung für zahlreiche andere Fälle: Nach unseren Beobachtungen macht der Insolvenzverwalter der Care-Energy Management GmbH gegen zahlreiche Kunden angebliche Forderungen geltend, die schriftlich nicht in jedem Falle sauber belegt werden. Der Kunde kann häufig insbesondere nicht nachvollziehen, wie denn die Care-Energy Management GmbH Inhaber der gegen ihn gerichteten angeblichen Forderungen geworden sein soll. Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Amtsgerichts Lingen (Ems) raten wir von ungeprüften Zahlungen an die Care-Energy Management GmbH derzeit ab. Jedenfalls erscheint eine fundierte rechtliche Darlegung der geltend gemachten Forderungen unerlässlich.

Das Urteil ist rechtskräftig (Amtsgericht Lingen (Ems) vom 17.05.2018, Az. 4 C 196/18). Das Urteil ist hier abrufbar:

> Zum Urteil des Amtsgerichts Lingen (Ems) | PDF

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